Die Verkehrsvorschriften wurden gemäß dem Gesetz Nr. 56/2012 Slg. über den Straßenverkehr,
Gesetz Nr. 8/2009 Slg. über den Straßenverkehr und Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Zivilgesetzbuch
Kunst. I
Einleitende Bestimmungen
- Diese Transportvorschriften regeln die Transportbedingungen des Transporteurs Moven s.r.o., gegründet in Bauerova 1205/7, 040 23 Košice - Sídlisko KVP, ID: 54776961, UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER: 2121780397, UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER: SK2121780397, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Košice I unter der Nummer Sro 54699/VKonzession für die Erbringung von Taxidiensten: OU-KE-OCDPK-2022/034634, die einen Taxidienst unter dem Markennamen GoTaxi24 Bratislava (nachstehend „Beförderer" genannt), die für den Abschluss eines Beförderungsvertrags für Taxi- und Flughafentransfers erforderlich sind.
- Der Flugplan tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf der Website des Luftfahrtunternehmens in Kraft und wird wirksam www.gotaxi24.sk.
- Der veröffentlichte Fahrplan ist Teil des Angebots des Beförderungsunternehmens für den Abschluss eines Beförderungsvertrags und sein Inhalt ist nach Abschluss Teil der vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien.
- Das Unternehmen bietet Taxi- und Flughafentransferdienste auf dem Gebiet der Slowakischen Republik und den Nachbarländern in folgender Form an NON-STOP Betrieb.
Art. II
Definition der Grundbegriffe
- Taxidienst ist die Personenbeförderung mit Taxifahrzeugen, z. B. die Beförderung von Einzelpersonen oder Gruppen von Fahrgästen zum Zielort gemäß dem Vertrag über die Personenbeförderung.
- Flughafen-Transfer ist ein spezialisierter Beförderungsdienst, der die Beförderung von Passagieren zu/von Flughäfen mit besonderen Buchungsmodalitäten, Preiskonditionen und kostenlosem Warten bei verspäteten Flügen umfasst.
- An Träger ist im Sinne dieser Beförderungsordnung der Betreiber eines Personenbeförderungsdienstes auf der Straße - Taxidienst -, der ihn zur Erbringung von Beförderungsleistungen für Fahrgäste und deren Gepäck auf der Grundlage eines Vertrages über die Beförderung von Fahrgästen ermächtigt.
- Für Passagiere im Sinne dieser Beförderungsbestimmungen eine natürliche Person, die einen Vertrag über die Beförderung von Personen abgeschlossen hat.
- An den Kunden im Sinne dieser Beförderungsordnung eine natürliche Person (Nichtunternehmer) oder eine im Handelsregister eingetragene juristische Person (FO oder PO), die die Beförderung eines Fahrgastes auf der Grundlage eines abgeschlossenen Vertrages über die Personenbeförderung bestellt.
- Vertrag über die Beförderung von Personen, bedeutet im Sinne dieser Beförderungsbedingungen das in Artikel VI dieser Beförderungsbedingungen genannte Vertragsverhältnis.
Art. III
Pflichten des Beförderers
Allgemeine Pflichten des Beförderers nach dem Straßenverkehrsgesetz:
- Durchführung von Personenbeförderungen im Straßenverkehr mit Taxis und Flughafentransfers gemäß den Verkehrsvorschriften.
- Sicherstellen, dass der Zeitplan veröffentlicht und auf seiner Website zugänglich gemacht wird.
- Fahrgäste zu einem vor Beginn der Beförderung vereinbarten Preis gemäß der aktuellen Taxitarifliste zu befördern und dem Fahrgast oder dem Kunden eine Quittung über den Fahrpreis auszustellen.
- Die Sicherheit, den Komfort und den Seelenfrieden der Fahrgäste sowie die Beförderung ihres Gepäcks zu gewährleisten.
- Jedes betriebene Fahrzeug mit dem Handelsnamen Moven s.r.o. zu kennzeichnen.
- Versicherung gegen die Haftung für Schäden, die Fahrgästen und Dritten durch den Betrieb von Personenbeförderungsdiensten im Taxidienst und durch die Tätigkeit des Fahrpersonals entstehen (obligatorische Haftpflichtversicherung - MTPL).
- Stellen Sie sicher, dass jedes betriebene Fahrzeug einen Nachweis über die Genehmigung (Konzession) mit sich führt.
- Sicherstellen, dass alle für den Transport verwendeten Fahrzeuge in einem verkehrssicheren Zustand sind, regelmäßig überprüft und sauber gehalten werden.
Art. IV
Taxifahrzeug
Ein Taxifahrzeug darf nur ein Fahrzeug sein, das:
- nach der technischen Untersuchung und der Abgasuntersuchung einsatzfähig ist,
- mindestens drei Zugangstüren zum Fahrer- und Beifahrerraum haben,
- gemäß der Zulassungsbescheinigung für die Beförderung von mindestens vier und höchstens neun Personen einschließlich des Fahrers zugelassen ist,
- ist an der vorderen linken und rechten Tür mit dem Firmennamen Moven s.r.o. und dem Sitz des Unternehmens gekennzeichnet,
- ist gegen die Haftung für Schäden an der Gesundheit oder am Eigentum des Fahrgastes versichert (PPL),
- ist mit einem funktionalen Dachzeichen mit der Aufschrift TAXI ausgestattet,
- gestattet die Beförderung von Gepäck in dem in Artikel XIII dieser Beförderungsbedingungen festgelegten Umfang.
• Auto (1-4 Personen): Standard-Pkw mit einer maximalen Kapazität von 4 Fahrgästen
• Lieferwagen (5-8 Personen): Größeres Fahrzeug mit einer maximalen Kapazität von 8 Passagieren
Art. V
Durchführung von Taxi- und Flughafentransfers
- Das Luftfahrtunternehmen hat eine Beförderungspflicht im Rahmen des Fahrplans.
- Das Unternehmen bietet Personenbeförderung über:
- - Telefonische Bestellung,
- - Web-Bestellformular unter www.gotaxi24.sk,
- - Kommunikation über WhatsApp.
- Bei einer Bestellung über das Webformular oder WhatsApp wird empfohlen, die Bestellung rechtzeitig aufzugeben. Bestellungen, die weniger als 24 Stunden vor dem gewünschten Versandzeitpunkt eingehen, können aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht angenommen werden.
- Die Bestellung wird erst dann verbindlich, wenn sie vom Transportunternehmen ausdrücklich per E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht bestätigt wurde. Ohne diese Bestätigung gilt der Auftrag als ungültig und der Beförderer ist nicht verpflichtet, den Transport durchzuführen.
- Die Auftragsbestätigung wird in der Regel innerhalb von Minuten bis Stunden nach Eingang des Auftrags versandt, je nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge und der Versandkapazität.
- Der Fahrer des Taxifahrzeugs ist verpflichtet, den Fahrgast entsprechend dem bestätigten Auftrag zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zu befördern.
- Die Beförderung erfolgt auf der am besten geeigneten Strecke unter Berücksichtigung der Verkehrslage und der Sicherheit. Die Beförderung auf einem anderen Weg kann nur mit Zustimmung oder auf Vorschlag des Fahrgastes erfolgen.
- Während der Beförderung dürfen sich Fahrer und Fahrgäste nicht im Taxifahrzeug aufhalten Rauch. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur mit Zustimmung des Fahrers gestattet.
- Das Handgepäck von Fluggästen kann auch im Fluggastraum in dem in Artikel XIII festgelegten Umfang befördert werden.
- Gepäck, Krücken, Gehstöcke, Buggys, Skier, Sportgeräte und andere Gegenstände werden vom Fahrer im Gepäckraum des Fahrzeugs befördert. Der Fahrer ist für das Be- und Entladen des Gepäcks verantwortlich.
- Ein Taxifahrzeug darf Personen nur bis zur zulässigen Nutzlast des Fahrzeugs befördern, wobei die Zahl der beförderten Personen nicht überschritten werden darf:
- Auto: maximal 4 Passagiere (sofern nicht im Voraus anders vereinbart),
- Van: maximal 8 Fahrgäste (sofern nicht im Voraus anders vereinbart).
Wartezeit
- In einem normalen Taxidienst: Der Beförderer gewährt jedem Kunden eine Wartezeit von höchstens 5 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt der Beförderung am vereinbarten Ort. Während dieser Zeit ist der Fahrer bemüht, den Kunden unter der angegebenen Telefonnummer zu erreichen. Kann der Kunde nicht kontaktiert werden oder trifft er nicht innerhalb der Wartezeit am vereinbarten Ort ein, hat der Beförderer das Recht, von der Beförderung zurückzutreten und der Auftrag wird automatisch storniert.
- Für Flughafentransfers: Das Warten auf eine verspätete Ankunft ist frei und unbegrenzt. Der Beförderer überwacht die Ankunftszeit und passt die Abholzeit entsprechend der aktuellen Flugverspätung an. Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 2 Stunden hat der Beförderer das Recht, den Auftrag zu stornieren oder in Absprache mit dem Kunden eine alternative Beförderungsart zu wählen.
- Warten Sie an der Adresse für den Flughafentransfer: Die ersten 15 Minuten des Wartens an der Adresse sind kostenlos. Danach wird für jede halbe Stunde Wartezeit eine Gebühr von 20 € erhoben.
- Warten während einer normalen Taxifahrt: Abgerechnet wird nach der Preisliste - Tarif pro 1 Minute Wartezeit (Auto: 0,40 €, Van: 0,50 €).
Art. VI
Vertrag über die Beförderung von Personen
- Das Vertragsverhältnis zwischen dem Beförderer und dem Reisenden entsteht auf der Grundlage eines abgeschlossenen Vertrages über die Beförderung von Reisenden gemäß den §§ 760 bis 764 des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden „Beförderungsvertrag" genannt).
- Der Beförderer kann mit dem Fahrgast einen Vertrag über die Beförderung von Fahrgästen schließen:
- über den Taxifahrer,
- an seinem Hauptsitz,
- über den Kontrollraum per Telefon,
- eine verbindliche Bestellung, die über das Bestellformular auf der Website des Beförderers erfolgt,
- verbindliche Bestellung über WhatsApp,
- verbindliche Bestellung per SMS-Nachricht,
- verbindliche Bestellung per E-Mail an die Adresse des Spediteurs.
- Vor der Durchführung der Beförderung und dem Abschluss des Beförderungsvertrages hat der Fahrgast das Recht, sich mit der gültigen Taxitarifliste und den Beförderungsbestimmungen vertraut zu machen.
- Der Taxifahrer ist verpflichtet, dem Fahrgast eine Quittung aus der virtuellen Kasse auszustellen.
- Nach Abschluss des Beförderungsvertrags ist der Beförderer verpflichtet, den Reisenden ordnungsgemäß und rechtzeitig gemäß den Vertragsbedingungen und den Bedingungen des Beförderungsplans an den Bestimmungsort zu befördern.
- Der Fahrer des Taxidienstfahrzeugs kann sich weigern, den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Beförderung gemäß Artikel VIII der Beförderungsordnung durchzuführen.
- Der Fahrgast (bzw. der Kunde) ist verpflichtet, bei der Durchführung der Beförderung auf der Grundlage des abgeschlossenen Beförderungsvertrags und gemäß den Bedingungen des Beförderungsplans den festgelegten Fahrpreis gemäß der Taxitarifordnung zu zahlen.
- Der Fahrgast ist verpflichtet, den Fahrpreis gemäß dem vereinbarten Preis zu zahlen.
- Der Fahrgast ist verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten für zusätzliches Gepäck, Schäden oder Verschmutzung des Fahrzeugs gemäß der Preisliste des Beförderers zu zahlen.
- Bei Reisen ins Ausland müssen die Passagiere einen gültigen Reisepass oder einen anderen vom Zielland vorgeschriebenen Ausweis mit sich führen. Bei Inlandsreisen empfehlen wir die Mitnahme eines Identitätsnachweises.
- Das Bußgeld für die Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums beträgt 600 €. Der Beförderer hat das Recht, vom Fahrgast eine Entschädigung für die vom Fahrgast verursachten Schäden am Fahrzeug oder dessen Innenausstattung zu verlangen.
- Die Verweigerung der Zahlung des Fahrpreises oder zusätzlicher Gebühren für zusätzliches Gepäck, Beschädigung oder Verschmutzung des Fahrzeugs ist gerichtlich durchsetzbar.
1. das Werfen von Müll und anderen Gegenständen aus dem Fahrzeug
2. Konsum von alkoholischen Getränken im Fahrzeug
3. Rauchen im Fahrzeug
4. Aggressives oder vulgäres Verhalten gegenüber dem Fahrer oder anderen Fahrgästen
5. Beschädigung oder Verschmutzung des Fahrzeugs
Art. VII
Rücktritts- und Annullierungsbedingungen
- Der Beförderer kann vom geschlossenen Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn die Bedingungen des Beförderungsvertrages oder die Bestimmungen der Beförderungsvorschriften vom Kunden nicht erfüllt werden.
- Der Fahrer des Taxifahrzeugs kann während der Beförderung vom Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn der Fahrgast trotz der Warnung des Fahrers:
- Rauchen im Fahrzeug,
- ohne Zustimmung des Fahrers Speisen und Getränke zu sich nimmt,
- die Sicherheit der Beförderung, des Fahrers oder anderer Fahrgäste anderweitig gefährdet,
- verschmutzt den Innenraum des Fahrzeugs,
- aggressiv oder vulgär ist,
- übermäßige Mengen an alkoholischen Getränken konsumiert hat.
- Der Fahrgast kann von dem abgeschlossenen Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn der Beförderer oder der Fahrer des Taxifahrzeugs gegen die Vertragsbedingungen oder die Bedingungen der Beförderungsvorschriften verstoßen hat.
Stornobedingungen seitens des Fluggastes
- Stornierung 24 Stunden oder mehr vor Beginn der Sendung: Der Fahrgast hat das Recht, eine bestätigte Bestellung bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Beförderung zu stornieren. In diesem Fall fallen keine Stornogebühren an und der im Voraus gezahlte Betrag wird in voller Höhe erstattet.
- Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Beginn der Beförderung: Storniert der Fahrgast die Buchung weniger als 24 Stunden vor Beginn der Beförderung, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Der gezahlte Betrag gilt als Ersatz des Schadens, der dem Beförderer durch die Nichtdurchführung der Beförderung entstanden ist.
- Einsteigen der Fahrgäste und Wartezeit: Trifft der Fahrgast nicht innerhalb der angegebenen Wartezeit (10 Minuten für den Standard-Taxiservice, 15 Minuten für Flughafentransfers mit Abholung von der Adresse in Richtung Flughafen und ohne Zeitbegrenzung für Flughafentransfers mit Abholung vom Flughafen bei Flugverspätungen) am vereinbarten Ort ein, gilt der Auftrag als vom Fahrgast storniert und es gelten die gleichen Stornierungsbedingungen wie bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beförderungsbeginn.
- Falls eine Stornogebühr oder eine Rechnung als Entschädigung für die Stornierung eines Auftrags ausgestellt wurde, ist der Kunde verpflichtet, diesen Betrag innerhalb von 7 Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, ist das Luftfahrtunternehmen berechtigt, seine Forderung gerichtlich geltend zu machen.
Annullierungsbedingungen durch den Beförderer
- Der Beförderer kann eine bestätigte Bestellung stornieren, wenn:
- Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Verkehrsunfälle, unpassierbare Straßen),
- technische Mängel des Fahrzeugs,
- unerwartete Abwesenheit des Fahrers (plötzliche Krankheit, Unfall),
- andere unvorhersehbare Umstände, die die Durchführung der Beförderung verhindern.
- Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Beförderer ist dieser verpflichtet, die Bestellung zu stornieren:
- den Kunden unverzüglich über die Stornierung des Auftrags zu informieren,
- alle im Voraus gezahlten Beträge in voller Höhe zurückerstatten,
- versuchen Sie, einen alternativen Transport zu organisieren (falls möglich).
- Begrenzung der Haftung des Beförderers: Der Beförderer haftet nicht für Folgeschäden, die dem Kunden durch die Stornierung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt, technischen Versagens oder anderer unvorhersehbarer Umstände entstehen. Der Beförderer haftet nicht für verpasste Flüge, Züge, wichtige Termine oder andere Verpflichtungen des Passagiers, die von der Durchführung der Beförderung abhängig waren. Die Haftung des Beförderers ist auf die Erstattung des gezahlten Fahrpreises beschränkt.
Art. VIII
Verweigerung der Beförderung
Der Fahrer eines zur Beförderung bereiten Taxis kann die Durchführung der Beförderung verweigern, wenn:
- der Zeitpunkt der Beförderung, der Bestimmungsort, die Strecke oder andere Umstände den Fahrer um seine Gesundheit, die Sicherheit der Beförderung oder des Taxifahrzeugs fürchten lassen,
- der technische Zustand und die Durchlässigkeit der Straße oder die Sicherheit und der reibungslose Ablauf des Straßenverkehrs auf der Transportstrecke dies nicht zulassen, insbesondere infolge von Witterungsbedingungen, Straßenschäden oder eines Verkehrsunfalls,
- der Fahrgast offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder einem anderen Suchtmittel steht, die Gefahr besteht, das Taxifahrzeug zu beschmutzen oder zu beschädigen oder den Fahrer während der Fahrt oder andere Fahrgäste zu belästigen,
- das Verhalten des Fahrgastes aggressiv oder vulgär ist oder den Fahrer in anderer Weise um seine Gesundheit, die Sicherheit der Beförderung oder des Taxifahrzeugs fürchten lässt,
- der Fahrgast Gepäck dabei hat, das aufgrund seiner Anzahl, seiner Größe, seines Gewichts oder seiner Form nicht befördert werden kann oder das das Taxifahrzeug beschädigen oder verschmutzen oder andere Fahrgäste gefährden und behindern könnte,
- der Passagier Tiere ohne vorherige Genehmigung des Beförderers transportieren will oder wenn sich das Tier nicht in einer Transportbox befindet,
- der Fahrgast eine Beförderung außerhalb des Hoheitsgebiets der Slowakischen Republik wünscht und der Fahrer einer solchen Beförderung nicht zustimmt,
- die Anzahl der Fahrgäste übersteigt die maximale Kapazität des Fahrzeugs (Pkw: 4 Personen, Van: 8 Personen, sofern nicht im Voraus anders vereinbart).
Art. IX
Entsorgung von Fundgegenständen
- Der Taxifahrer ist verpflichtet, nach dem Auffinden der Fundsache des Fahrgastes im Taxifahrzeug diese dem Eigentümer auszuhändigen. Ist der Eigentümer der gefundenen Sache nicht bekannt oder meldet er sich am Tag des Auffindens nicht, so hat der Taxifahrer die Sache bei der Taxizentrale abzugeben.
- Meldet sich derjenige, der den Gegenstand im Taxifahrzeug verloren oder vergessen hat, und bestehen keine Zweifel an der Richtigkeit seiner Behauptung, so ist ihm der Gegenstand auszuhändigen.
- Der Finder (Fahrer) hat Anspruch auf eine Entschädigung für die notwendigen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Auffinden und der Aufbewahrung der Sache.
- Der Beförderer bewahrt die Fundsachen 30 Tage lang auf. Nach Ablauf dieser Frist wird der Gegenstand gemäß den geltenden Rechtsvorschriften für Fundgegenstände entsorgt.
Art. X
Verantwortung
- Der Beförderer haftet für die Verletzung der Pflicht des Taxiunternehmens zur ordnungsgemäßen und pünktlichen Beförderung des Fahrgastes nach dem Fahrplan gemäß § 763 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Bei einer ungerechtfertigten Verspätung oder Nichtdurchführung der Beförderung, die auf ein Verschulden des Beförderers oder des Taxifahrers zurückzuführen ist, ist der Beförderer verpflichtet, dem Fahrgast den durch die nicht rechtzeitige Durchführung der Beförderung entstandenen Schaden wie folgt zu ersetzen:
- Die Entschädigung für die Verspätung wird durch einen angemessenen Nachlass auf den gezahlten Fahrpreis abgegolten,
- Die Entschädigung bei Nichtantritt der Reise wird durch eine vollständige Erstattung des gezahlten Fahrpreises abgegolten.
- Der Beförderer ist von der Haftung befreit, wenn er nachweist, dass er den Schaden auch bei Anwendung aller zumutbaren Anstrengungen nicht hätte verhindern können.
- Erleidet ein Reisender einen Schaden an seiner Gesundheit oder an dem von ihm mitgeführten Gepäck oder an den Sachen, die er während der Beförderung bei sich trug, so haftet der Beförderer für diesen Schaden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40/1964 ZGB über die Haftung für Schäden, die durch den Betrieb von Beförderungsmitteln verursacht werden (§§ 427 bis 431).
- Begrenzung der Haftung: In jedem Fall ist die Haftung des Beförderers auf den Umfang des Versicherungsschutzes im Rahmen der obligatorischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (KHV) beschränkt. Der Beförderer darf keine zusätzliche Versicherung abschließen, die über die Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgeht.
Art. XI
Reklamationen, Beschwerden, Schäden
- Der Reisende oder derjenige, der einen Anspruch aus oder im Zusammenhang mit der Beförderung geltend machen kann, muss eine Reklamation beim Beförderer einreichen ausschließlich in elektronischer Form an die E-Mail Adresse [email protected], unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Durchführung der Beförderung.
- In dem Antrag muss der Begünstigte angeben:
- Ihre Identifikations- und Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Adresse, Telefon, E-Mail),
- das Datum und die Uhrzeit des Versands,
- den Transportweg,
- Auftragsnummer (falls vergeben),
- eine genaue Beschreibung der Beschwerde,
- ihre Anforderungen und die Gründe für diese Anforderungen,
- Dokumente, die die Legitimität seiner Forderung belegen (Zahlungsbeleg, Fotos des Schadens usw.).
- Enthält die Reklamation nicht alle Elemente, so fordert der Beförderer den Antragsteller unverzüglich auf, sie innerhalb einer bestimmten Frist zu vervollständigen. Wird die Reklamation nicht innerhalb der festgelegten Frist von mindestens 8 Tagen vervollständigt und abgesandt, so gilt sie als nicht eingereicht.
- Der Luftfrachtführer verpflichtet sich, den Kunden sofort nach Erhalt der Beschwerde über deren Eingang zu informieren und mit der Untersuchung zu beginnen. Der Kunde wird spätestens 30 Tage nach Eingang der Beschwerde über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens elektronisch an die E-Mail-Adresse informiert, von der aus die Beschwerde gesendet wurde.
- Wenn der Reisende oder die zur Beförderung berechtigte Person oder im Zusammenhang mit der Beförderung eine Beschwerde einreichen möchte, muss diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Umstand, auf den sich die Beschwerde bezieht, schriftlich beim Beförderer unter der E-Mail-Adresse [email protected] eingereicht werden.
- Besteht ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden am Körper oder am mitgeführten Gepäck oder an den mitgeführten Sachen, so kann dieser Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden.
- Macht der Anspruchsberechtigte Gesundheits- und Sachschäden oder Schäden durch Diebstahl oder Verlust von Sachen geltend, so verfährt er nach § 106 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- Der Anspruch auf Entschädigung für Schäden am mitgeführten Gepäck oder an Gegenständen, die der Fahrgast mit sich führt, muss vom Fahrgast frühestens 30 Tage nach dem Schadenseintritt schriftlich beim Beförderer unter der E-Mail-Adresse [email protected] geltend gemacht werden.
- Außergerichtliche Streitbeilegung: Beschwerden und Reklamationen in Bezug auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Beförderungsordnung und ihre Behandlung durch den Beförderer gemäß diesem Artikel werden von der Slowakischen Handelsinspektion (SOI) geprüft. Der Verbraucher hat das Recht, sich mit einer Beschwerde an die SOI zu wenden, wenn er mit der Bearbeitung seiner Beschwerde nicht zufrieden ist oder wenn er glaubt, dass der Beförderer seine Rechte verletzt hat. Anschrift der SOI: Slowakische Handelsinspektion, Zentralinspektion, Prievozská 32, P.O.BOX 29, 827 99 Bratislava. Kontakt: www.soi.sk.
Art. XII
Außergewöhnliches Ereignis
- Als außergewöhnliches Ereignis (nachstehend „MU" genannt) bei der Erbringung von Personenbeförderungsleistungen - Taxidiensten - gilt:
a) Verkehrsunfall,
(b) Fahrzeugbrand,
(c) Unfall oder plötzliche Erkrankung eines Fahrgastes oder einer anderen Person. - Im Falle von MU ist der Taxifahrer verpflichtet:
(a) das Fahrzeug sofort anhalten,
(b) die erforderlichen Maßnahmen zur Rettung von Fahrgästen und Gütern, die durch MU gefährdet sind, zu ergreifen,
(c) der verletzten Person entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten die erforderliche erste Hilfe zu leisten und unverzüglich professionelle medizinische Hilfe herbeizurufen,
(d) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird und die Sicherheit im Straßenverkehr wiederhergestellt werden kann. - Wurde bei einem MU eine Person verletzt oder getötet, wurde eine Straße oder eine öffentliche Einrichtung beschädigt oder ist ein Sachschaden entstanden, der das Zehnfache des monatlichen Mindestlohns des Arbeitnehmers übersteigt, ist der Fahrer des Taxidienstfahrzeugs verpflichtet:
(a) die MU unverzüglich der Polizeibehörde zu melden,
(b) jede Handlung zu unterlassen, die der MU-Prüfung abträglich wäre,
(c) bis zum Eintreffen der Polizeibehörde am Ort zu verbleiben oder unverzüglich an den Ort zurückzukehren, nachdem Hilfe geleistet oder ein Notruf abgesetzt oder der MU gemeldet wurde.
Art. XIII
Transport des Gepäcks
- Jeder Fluggast, der einen Anspruch auf einen Sitzplatz hat, hat Anspruch auf folgende Freigepäckmengen:
- Standard-Gepäck: 3 große Koffer bis zu je 20 kg, ODER 2 Koffer bis zu je 20 kg + 2 Handgepäckstücke bis zu je 10 kg.
- Handgepäck: Wird zusammen mit einem Fahrgast im Fahrgastraum des Fahrzeugs befördert.
- Reisegepäck: Wird getrennt vom Beifahrer im Gepäckraum des Fahrzeugs mitgeführt.
- Übergroßes Gepäck: Jedes Gepäckstück über 20 kg gilt als übergroß. Für die Beförderung von übergroßem Gepäck oder von Gepäck, das die Standardmenge überschreitet, wird ein Zuschlag gemäß der aktuellen Preisliste des Luftfahrtunternehmens erhoben, der im Voraus angemeldet und vom Luftfahrtunternehmen genehmigt werden muss.
- Handgepäck: Als Handgepäck im Sinne dieser Vorschriften gilt:
- eine kleine Handtasche oder Dokumententasche,
- Mantel,
- einen Regenschirm oder einen Stock,
- Kamera, Camcorder, Laptop, Tablet, Smartphone oder Mobiltelefon,
- Krücken oder orthopädische Hilfsmittel für behinderte Fahrgäste.
- Sicherheit des Gepäcks: Das Gepäck muss in geeigneter Weise verschließbar sein. Wird das unbefugte Öffnen von nicht verschlossenem Gepäck festgestellt, kann ein solcher Anspruch nicht anerkannt werden.
- Wertsachen: Alle wertvollen und persönlichen Gegenstände (Schmuck, Edelmetallgegenstände, Fotoapparate, Videokameras, Geld, Dokumente, Smartphones, Tablets, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände usw.) werden als Handgepäck im Fluggastraum befördert. Die Fluggesellschaft haftet nicht für wertvolle Gegenstände, die im Handgepäck befördert werden.
- Von der Beförderung ausgeschlossenes Gepäck: Gepäck oder Gegenstände, die die Sicherheit der Beförderung, von Personen oder Sachen gefährden können, sowie Gepäck oder Gegenstände, die während der Beförderung beschädigt werden können oder deren Verpackung unzureichend ist. Gegenstände, deren Beförderung verboten ist: Druckgase, ätzende Stoffe, Sprengstoffe, Waffen, Patronen, Feuerwerkskörper, entzündliche Stoffe, flüssige und feste Brennstoffe, oxidierende Stoffe, Güter, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, radioaktive Stoffe, Gifte, Betäubungsmittel usw.
- Der Beförderer kann sich in Gegenwart des Reisenden von der Art und dem Inhalt des Gepäcks überzeugen. Ist der Reisende nicht anwesend, so ist der Beförderer berechtigt, das Gepäck in Gegenwart von mindestens einem Zeugen, der nicht Angestellter des Beförderers ist, zu öffnen. Ist er der Auffassung, dass das Gepäck gefährlich ist oder Gegenstände enthält, die von der Beförderung ausgeschlossen sind, so ist er berechtigt, die Beförderung des Gepäcks zu verweigern.
- Gepäckstücke über 50 kg/Stück sind ebenfalls von der Beförderung ausgeschlossen.
Art. XIV
Transport von lebenden Tieren
- Der Transport von lebenden Tieren muss im Voraus vom Beförderer genehmigt werden. Der Antrag für den Transport eines lebenden Tieres muss im Transportauftrag enthalten sein.
- Lebende Tiere werden unter den folgenden Bedingungen transportiert:
- Das Tier muss von einem Passagier über 15 Jahren begleitet werden.
- Das Tier muss in einer fest verschlossenen Transportbox oder einem fest verschlossenen Käfig transportiert werden in geeigneter Größe, die der Fahrgast selbst bereitstellen muss.
- Das Tier ist hauptsächlich im Gepäckraum oder im Fahrgastraum zu befördern, wenn die Art des Tieres und die Zustimmung des Fahrers dies zulassen.
- Das Tier darf die anderen Fahrgäste nicht belästigen (Lärm, Geruch) und muss sicher in einem Käfig oder einer Kiste untergebracht sein.
- Aufpreis für den Transport von Tieren: Die Höhe des Zuschlags für die Beförderung eines lebenden Tieres ist in der aktuellen Preisliste des Beförderers festgelegt.
- Blindenhund: Ein speziell ausgebildeter Hund, der einem Fahrgast mit einer schweren Behinderung hilft, wird kostenlos mit dem Fahrgast befördert und muss nicht in der Box untergebracht werden.
- Der Beförderer ist nicht verantwortlich für den Gesundheitszustand des Tieres während des Transports oder für Schäden, die das Tier am Fahrzeug verursacht. Der Passagier ist für alle Schäden verantwortlich, die durch sein Tier verursacht werden.
Art. XV
Besondere Anforderungen
Kindersitze
- Carrier bietet Kindersitze Kostenlos.
- Kindersitze müssen Vorbestellt bei der Erstellung eines Transportauftrags. Ohne vorherige Bestellung kann der Beförderer die Verfügbarkeit des Kindersitzes nicht garantieren.
- Das Fahrzeug verfügt über Kindersitze in verschiedenen Größen, je nach Alter und Gewicht des Kindes, in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Slowakischen Republik.
- Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, sicherzustellen, dass der Kindersitz korrekt befestigt ist.
Art. XVI
Taxipreise
Die Preise für Taxidienste richten sich nach der folgenden Preisliste:
| Artikel | Auto (1-4 Personen) | Van (5-8 Personen) |
|---|---|---|
| Einmaliger Aufnahmesatz | 2,00 € | 4,00 € |
| 1 km Fahrt - Stadt | 1,50 € | 2,00 € |
| 1 km Fahrt - Außerhalb der Stadt | 1,30 € | 1,80 € |
| Rate für 1 Min. Warten | 0,40 € | 0,50 € |
| Mindesttarif - Stadt | 5,00 € | 10,00 € |
| Mindesttarif - Flughafen | 19,00 € | 29,00 € |
- Die Preise für Flughafentransfers und internationale Transfers sind in einer separaten Preisliste für Flughafentransfers aufgeführt, die unter www.gotaxi24.sk/cennik
- Zuschläge (Nacht-, Wochenend-, Stadtzuschläge usw.) sind in der Preisliste für den Flughafentransfer aufgeführt.
- Preise inklusive Mehrwertsteuer
- Der Beförderer behält sich das Recht vor, die Preisliste zu ändern, die auf der Website veröffentlicht wird.
Art. XVII
Zahlungsbedingungen
- Zahlungsmodalitäten für den Transport: Das Luftfahrtunternehmen akzeptiert die folgenden Zahlungsarten für die erbrachten Dienstleistungen:
- Bargeld - Zahlung direkt im Fahrzeug nach Beendigung des Transports,
- Zahlungskarte - Bezahlung direkt im Auto mit Kreditkarte,
- Rechnung - für Firmenkunden und im Voraus vereinbarte Transfers (diese Zahlungsmethode muss im Voraus vom Taxiunternehmen genehmigt werden)
- Zahlung im Voraus: Der Beförderer behält sich das Recht vor, in den folgenden Fällen eine Vorauszahlung zu verlangen:
- Flughafentransfers und internationale Transfers (nach Ermessen der Fluggesellschaft),
- Verkehr mit einem deutlich höheren Tarifwert,
- Nachbestellungen von Kunden, die in der Vergangenheit nicht für die Dienstleistung bezahlt haben,
- in anderen Fällen nach dem Ermessen des Beförderers.
- Zahlungsbedingungen auf Rechnung: Die Zahlung auf Rechnung ist mit einem Fälligkeitsdatum von 7 Tagen ab Rechnungsdatum möglich. Diese Zahlungsart ist hauptsächlich für Firmenkunden und für im Voraus vereinbarte Sondertransporte vorgesehen. Wird die Rechnung nicht vor Durchführung der Beförderung bezahlt, behält sich der Beförderer das Recht vor, die Beförderung nicht durchzuführen.
- Preisbedingungen: Der Preis für die Beförderung richtet sich nach der Preisliste des Taxidienstes oder nach Vereinbarung zwischen dem Beförderer und dem Kunden vor der Beförderung. Bei besonderen Anforderungen (Kindersitz, Transport von Tieren, übergroßes Gepäck usw.) können zusätzliche Gebühren gemäß der aktuellen Preisliste des Beförderers erhoben werden.
- Bestätigung der Zahlung: Nach Zahlung des Fahrpreises ist der Fahrer verpflichtet, dem Fahrgast eine Quittung (Kassenbon oder Rechnung) auszustellen.
Art. XVIII
Rechte und Pflichten des Luftfahrtunternehmens
Grundlegende Rechte des Beförderers
Der Beförderer ist berechtigt, die Durchführung der Beförderung oder deren Fortsetzung zu verweigern, insbesondere wenn:
- das Fahrzeug ist technisch ungeeignet für die Beförderung,
- der Fahrgast steht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen,
- das Verhalten des Fahrgastes eine Gefahr für die Sicherheit, das Leben oder die Gesundheit des Fahrers oder anderer Fahrgäste darstellt,
- der Fahrgast das Fahrzeug verschmutzt oder beschädigt,
- der Fahrgast den Fahrplan trotz Ermahnung nicht einhält.
Der Beförderer hat das Recht, vom Fahrgast eine Entschädigung für die vom Fahrgast verursachten Schäden am Fahrzeug oder dessen Innenausstattung zu verlangen.
Grundlegende Verpflichtungen des Luftfahrtunternehmens
Im Rahmen der Erbringung von Beförderungsleistungen ist der Beförderer insbesondere dazu verpflichtet:
- den Transport gemäß den bestätigten Aufträgen zu organisieren,
- nur Fahrzeuge in technisch und ästhetisch einwandfreiem Zustand für den Transport zu verwenden,
- eine Grundversorgung der Fahrgäste und ihres Gepäcks während der Beförderung zu gewährleisten,
- den Transport auf dem geeignetsten Weg durchzuführen, wobei die Sicherheit und der reibungslose Ablauf des Transports zu berücksichtigen sind,
- die Straßenverkehrsordnung und die Sicherheitsbestimmungen zu beachten,
- behandeln die Fahrgäste mit Höflichkeit und Professionalität.
Art. XIX
Rechte und Pflichten der Fahrgäste
Grundlegende Passagierrechte
Der Fluggast hat insbesondere das Recht auf:
- sichere, bequeme und pünktliche Beförderung auf der vereinbarten Strecke,
- die Beförderung von Handgepäck im Rahmen des in dieser Ordnung festgelegten Geltungsbereichs,
- Bitten Sie den Fahrer um eine Quittung für den Fahrpreis,
- Informationen über den Transport und eventuelle Änderungen,
- sich im Falle schlechter Qualität über den Dienst beschweren.
Grundlegende Verpflichtungen für Passagiere
Bei der Inanspruchnahme der Dienste des Beförderers ist der Passagier verpflichtet:
- die Anweisungen des Fahrers und die Transportvorschriften einzuhalten,
- sich so zu verhalten, dass die Sicherheit der Beförderung, sein Leben und seine Gesundheit sowie die der anderen Fahrgäste nicht gefährdet werden,
- das Fahrzeug in keiner Weise zu beschädigen oder zu verschmutzen,
- Legen Sie während der Fahrt den Sicherheitsgurt an,
- den vereinbarten Fahrpreis und etwaige zusätzliche Gebühren zu zahlen,
- ein absolutes Rauchverbot im Fahrzeug einhalten.
Art. XX
Datenschutzrichtlinie (GDPR)
- Verantwortlicher für personenbezogene Daten ist ein Unternehmen Moven s.r.o., mit Sitz in Bauerova 1205/7, 040 23 Košice - Sídlisko KVP, ID-Nr.: 54776961, MwSt.-Nr.: 2121780397, MwSt.-Nr.: SK2121780397 (im Folgenden als „für die Verarbeitung Verantwortlicher" bezeichnet), der personenbezogene Daten unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen verarbeitet.
- Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke von Transportaufträgen und Transportverträgen:
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet folgende personenbezogene Daten des Fahrgastes: Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Abhol- und Zieladresse.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung - die Verarbeitung ist für die Erfüllung des Beförderungsvertrags erforderlich.
Die personenbezogenen Daten werden während der Auftragserfüllung, des Transportvertrags und während der Reklamationsfrist (30 Tage nach Durchführung des Transports) verarbeitet.
- Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen:
Der Betreiber verarbeitet die personenbezogenen Daten des Fahrgastes in folgendem Umfang: Name, Vorname, Adresse, zum Zwecke der Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Buchführungsgesetz, Umsatzsteuergesetz, Einkommensteuergesetz).
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der DSGVO.
Die personenbezogenen Daten werden für den in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Zeitraum verarbeitet.
- Rechte der betroffenen Person:
Die betroffene Person hat das Recht, beim Amt für den Schutz personenbezogener Daten der Slowakischen Republik eine Petition einzureichen, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre Rechte nach der DSGVO direkt beeinträchtigt wurden.
Die betroffene Person hat gegenüber dem für die Verarbeitung Verantwortlichen das Recht auf (i) Zugang zu personenbezogenen Daten, (ii) Berichtigung personenbezogener Daten, (iii) Löschung personenbezogener Daten, (iv) Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten, (v) das Recht auf Datenübertragbarkeit und (vi) das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die betroffene Person kann diese Rechte ausüben, indem sie sich schriftlich an den für die Verarbeitung Verantwortlichen unter der Anschrift des Sitzes des Unternehmens oder per E-Mail an [email protected] wendet.
Art. XXI
Schlussbestimmungen
- Gültigkeit und Wirksamkeit: Diese Transportvorschriften treten mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und gelten 1. Februar 2025. Das Luftfahrtunternehmen behält sich das Recht vor, diesen Fahrplan zu ändern. Jede Änderung wird auf der Website www.gotaxi24.sk veröffentlicht.
- Beilegung von Streitigkeiten: Alle Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Beförderungsbedingungen ergeben, werden vorzugsweise im gegenseitigen Einvernehmen beigelegt. Kann die Streitigkeit nicht einvernehmlich beigelegt werden, so ist sie dem zuständigen Gericht der Slowakischen Republik zur Entscheidung vorzulegen.
- Verbindlichkeit des Transportplans: Diese Fahrpläne sind integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Beförderer und dem Fahrgast. Mit der Bestellung der Beförderung bestätigt der Fahrgast, dass er diese Beförderungsbestimmungen vollständig gelesen hat und ihnen zustimmt.
- Beziehung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Diese Beförderungsbestimmungen werden ergänzt durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von GoTaxi24, die auf der Website www.gotaxi24.sk veröffentlicht sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Beförderungsbestimmungen und den AGB sind die Beförderungsbestimmungen maßgebend.
- Sprachversion: Diese Transportvorschriften sind in slowakischer Sprache abgefasst. Erforderlichenfalls kann sie in andere Sprachen übersetzt werden, aber im Falle von Auslegungsunterschieden ist die slowakische Fassung maßgebend.
- Kontaktinformationen des Beförderers:
Moven s.r.o.
Bauer 1205/7
040 23 Košice - Sídlisko KVP
ID: 54776961
UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER: 2121780397
UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER: SK2121780397
E-Mail: [email protected]
Web: www.gotaxi24.sk